Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Firma Vermittlung von Geschäftskontakten
(nachfolgend VvGK) (Stand Januar 2010)
I. Allgemeines
Nachstehende Liefer- und
Geschäftsbedingungen sind
Vertragsbestandteil. Änderungen der
Liefer- und Geschäftsbedingungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.
Anders lautende Bedingungen des
Auftraggebers werden ausgeschlossen,
auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Durch die Erteilung
von Aufträgen anerkennt der Besteller
diese Lieferbedingungen als
rechtsverbindlich an. Für den Fall, dass
einzelne Bestimmungen unwirksam sind,
bleiben die restlichen Bedingungen
wirksam.
II.
Auftragsannahme und Lieferpflicht
1) Der Umfang der Bestellung ergib sich
aus dem Angebot, und/oder der
schriftlichen Auftragsbestätigung der
Firma VvGK. Bei mündlichen,
telegrafischen oder telefonischen
Bestellungen, ist die schriftliche
Auftragsbestätigung der Firma VvGK
maßgebend. Bis zur schriftlichen
Auftragsbestätigung sind sämtliche
Angebote freibleibend. Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2) An- und Ablieferugen erfolgen frei
bzw. ab Sitz der Firma VvGK auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers.
3) Transportschäden müssen beim Empfang
der Ware sofort schriftlich angezeigt
werden. Bei Bahntransporten ist von der
Güterabfertigung eine bahnamtliche
Bescheinigung zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen über den Schaden zu
verlangen. Wird dies versäumt, diese
Bescheinigung zu beschaffen, wird jeder
Ersatzanspruch abgelehnt. Die
Versicherung der Waren gegen
Transportschäden wird nur auf Wunsch des
Bestellers und gegen Verrechnung
vorgenommen. VvGK berechnet in diesem
Falle die ihr entstandenen Kosten,
übernimmt aber keine Verantwortung für
die Durchführung der Versicherung.
4) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach
Möglichkeit eingehalten, ist aber
insbesondere bei Lieferschwierigkeiten
des Herstellers oder in anderen Fällen
von höherer Gewalt nicht verbindlich.
Ein Rücktritt vom Vertrag wegen
Lieferverzug bzw. die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen ist erst nach
Mahnung und Setzung einer angemessenen
Nachfrist zulässig.
5) Teillieferungen, Mehr- und
Minderlieferungen sind zulässig.
6) Betriebsstörungen im eigenen Betrieb
oder bei Unterlieferern, Fälle der
höheren Gewalt, Krieg, Aufruhr,
Aussperrung, Streik, Brand,
Beschlagnahme und Ausschuss eines
wichtigen Arbeitsstückes, Einschränkung
der Energieversorgung sowie der
verspätete Eingang wesentlicher
Rohstoffe befreien die Firma VvGK von
der Einhaltung der Lieferfristen. Er ist
aber verpflichtet, sich im besonderen
Maße nach Wegfall sich um eine rasche
Lieferung zu bemühen.
Schadenersatzansprüche des Bestellers
sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Im
Falle objektiver Unmöglichkeit der
Lieferung und Leistung haben beide
Parteien das Recht, vom Vertrag zurück
zutreten. VvGK ist berechtigt, die
bestellten Waren auf Kosten des
Bestellers und für dessen Rechnung und
Gefahr anderweitig einzulagern, wenn die
Abnahmeverpflichtung um länger als eine
Woche verzögert wird.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1) Die Preise gelten ab Betrieb oder
Niederlassung der Firma VvGK
ausschließlich Verpackung und Fracht.
Diese werden gesondert berechnet. Die
Verpackung wird nicht zurück genommen,
es sei denn, es handelt sich um
Paletten, die Eigentum des
Auftragnehmers sind.
2) Treten nach dem Ablauf von drei
Monaten ab Auftragsbestätigung
Material-, Preis-, Lohn- und
Gehaltserhöhungen ein oder werden
Steuern und Abgaben erhöht, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, ihre Preise
entsprechend anzugleichen. Anzahlungen
und Vorausleistungen haben keinen
Einfluss auf die Preise. Sie werden
gutgeschrieben und auf den sich
endgültig ergebenden Preis verrechnet.
3) Rechnungen unter € 1000,-- Warenwert
sind im Versandhandel per Nachnahme bei
Lieferung zu begleichen sowie alle
Erstlieferungen und Lieferungen bis zu €
1000,-- Warenwert.
4) Alle übrigen Lieferungen sind nach
Erhalt der Faktura netto zu bezahlen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die
hälfte der Auftragssumme nach Erhalt der
Auftragsbestätigung, und den Rest nach
erfolgter Lieferung anzufordern.
5) Die Annahme von Schecks und Wechsel
erfolgt nur zahlungshalber und ohne
Gewähr für Protest. Der Auftragnehmer
behält sich vor, die Annahme von
Wechseln abzulehnen. Die Kosten für
Diskontierung und Einziehung gehen zu
Lasten des Bestellers. Im Falle des
Verzuges ist der Auftragnehmer
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe
von 1,5% pro Monat zu berechnen.
6) Werden nach Vertragsabschluß Umstände
bekannt, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Bestellers zu
mindern, so werden sämtliche Forderungen
ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa
hereingenommener Wechsel fällig.
Derartige Umstände berechtigen den
Auftragnehmer ferner, noch ausstehende
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen sowie
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurück zutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges
ist die Firma VvGK zu keiner weiteren
Lieferung aus irgendeinem Vertrag
verpflichtet. Zahlungen werden stets zur
Begleichung der ältesten fälligen
Schuldposten zuzüglich der darauf
aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten
verwendet.
7) Die Aufrechnung mit nicht anerkannten
Gegenforderungen, die Zurückbehaltung
fälliger Rechnungsbeträge sowie
unberechtigte Abzüge jeder Art sind
unzulässig.
IV.
Eigentumsvorbehalt
1) Alle Lieferungen erfolgen bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
samt allen Zinsen und Kosten unter
Eigentumsvorbehalt. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
auch als Sicherung für die
Saldoforderung des Auftragnehmers.
2) Der
Besteller ist berechtigt, die gelieferte
Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
seinen normalen Geschäftsbedingungen zu
veräußern. Pfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind ihm jedoch
untersagt. Von einer Pfändung oder jeder
anderen Beeinträchtigung seiner Rechte
durch Dritte hat der Besteller den
Auftragnehmer unverzüglich zu
benachrichtigen. Veräußert der Besteller
die gelieferte Ware, so tritt er schon
jetzt bis zur völligen Tilgung aller die
ihm aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit
allen Nebenabreden an den Auftragnehmer
ab. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist
der Besteller verpflichtet, die
Abtretung seinen Abnehmern bekannt
zugeben und den Auftragnehmer die zur
Geltendmachung ihrer Rechte
erforderlichen Auskünfte zu geben. Die
Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes
sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht
gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Die Geltendmachung von
Schadenersatzforderungen wird dadurch
nicht ausgeschlossen.
V.
Gewährleistungsansprüche
1) Offensichtliche Mängel müssen sofort
nach Empfang der Ware
schriftlich gerügt werden.
Maßabweichungen und Farbabweichungen
sind unvermeidbar und können nicht
beanstandet werden. Ist die Ware infolge
von Material- oder Verarbeitungsfehlern
mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte
Eigenschaften, so ist der Auftragnehmer
verpflichtet, sie nach ihrer Wahl
entweder nachzubessern oder kostenlos
durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Bei
Fehlschlägen der Nachbesserung kann auch
Herabsetzung der Vergütung verlangt
werden. Ware, die weder be- oder
verarbeitet worden ist, kann nicht
beanstandet werden. Beanstandete Ware
ist dem Auftragnehmer unverzüglich
vorzulegen.
2) Der Auftraggeber muss dem
Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur
raschen Nachbesserung geben, soweit ihre
Haftung nicht ausgeschlossen ist. Der
Auftragnehmer haftet für Mängel nur bis
zur Höhe der ab dem Tage der Lieferung
gültigen Herstellungskosten bzw. bis zu
dem Einkaufspreis, zu dem die
entsprechende Warte nachweisbar neu
hergestellt bzw. eingekauft werden kann.
3) Gewährleistungsansprüche verjähren
sechs Monate nach Erhalte der Ware.
Schadenersatzansprüche bleiben
beschränkt auf den Fall des groben
Verschuldens oder Vorsatz.
VI.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Beiderseitiger Erfüllungsort ist
Naumburg. Gerichtsstand ist Naumburg.
Dies gilt auch für Wechsel- und
Scheckklagen. Auf Rechtsgeschäft ist das
deutsche Recht anzuwenden.
VII. Sonstige Bestimmungen
1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, von
der uns zur Veredlung übergebenen Ware,
roh- und/oder fertig ausgerüstete
Handproben als vertraulich zu
behandelnde Belege zu entnehmen. Zur
Prüfung der Rohware vor der Verarbeitung
ist der Auftragnehmer verpflichtet.
2) Der Auftraggeber akzeptiert als
Ausschussware 5 % von der gesamten
Charge. Wir werden uns bemühen, den
Anteil an Ausschuss so gering als
möglich zu halten. An
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und
anderen Unterlagen des Angebotes behält
sich der Auftragnehmer das Eigentums-
und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Sie
sind dem Auftragnehmer, wenn der Auftrag
nicht erteilt wird, auf dessen Verlangen
unverzüglich zurück zugeben.
3) Die zum Angebot gehörenden
Unterlagen, wie z.Bsp. Maße, sind nur
annährend maßgebend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. Der Auftragnehmer behält sich
technische Änderungen während der
Lieferzeit vor, soweit der
Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und
Aussehen nicht grundsätzlich geändert
wird. Farben können sich von der
Darstellung am Bildschirm, dem
Papierausdruck und der Muster-Matter
unterscheiden.
4) Diesen Geschäftsbedingungen kann
binnen drei Tagen ab Zugang schriftlich
widersprochen werden. Der Auftrag gilt
in diesem Falle als nicht erteilt.
5) Der Auftraggeber bestätigt durch die
Auftragserteilung, dass von ihm
beigestellte Entwürfe, Muster, Designs,
Logos, Marken- oder Firmenzeichen sowie
Schriftzüge verwendet werden dürfen,
insbesondere, dass die hierfür
allenfalls erforderlichen Zustimmungen
Dritter vorliegen. Der Auftraggeber
erklärt sich damit einverstanden, dass
der Auftragnehmer von ihr gefertigte
Entwürfe, Muster, Designs, Logos,
Marken- oder Firmenzeichen, etc., in
Prospekten, Anzeigen, Internet, etc.
nach Bedarf veröffentlicht. Der
Auftraggeber versichert des weiteren,
dass er den Auftragnehmer aufgrund der
Verwendung beigestellter Entwürfe,
Muster, Designs, Logos, Markenzeichen,
Firmenzeichen oder Schriftzüge nicht
urheberrechtlich belangen wird bzw. Dass
er den Auftragnehmer, für den Fall, dass
Dritte gegen diese urheberrechtlichen
Verletzungen geltend machen, schad- und
klaglos gehalten wird.
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