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Firmenanschrift (Betreiber)    

Maik Schröder
Landstraße 2
06618 Wethau /OT Pohlitz
Deutschland

 
Kontakt    
Tel.: (0152) 29 77 25 52
Fax: (03222) 32 19 02 7

E-Mail: info@bundesliga-matten.de
Internet: www.bundesliga-matten.de

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV
Maik Schröder

Steuernummer
119/271/00179

Gewerbeamt
Naumburg (Saale)

 
Copyright    
SEEyou Grafik und Werbung GmbH
Webmaster: Igor Wolostnych
Internet und Kontakt: www.seeyou-werbung.de


AGB    

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Vermittlung von Geschäftskontakten (nachfolgend VvGK) (Stand Januar 2010)

I. Allgemeines 

Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Änderungen der Liefer- und Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennt der Besteller diese Lieferbedingungen als rechtsverbindlich an. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sind, bleiben die restlichen Bedingungen wirksam. 

II. Auftragsannahme und Lieferpflicht 

1) Der Umfang der Bestellung ergib sich aus dem Angebot, und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma VvGK. Bei mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Bestellungen, ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma VvGK maßgebend. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind sämtliche Angebote freibleibend. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2) An- und Ablieferugen erfolgen frei bzw. ab Sitz der Firma VvGK auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
3) Transportschäden müssen beim Empfang der Ware sofort schriftlich angezeigt werden. Bei Bahntransporten ist von der Güterabfertigung eine bahnamtliche Bescheinigung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen über den Schaden zu verlangen. Wird dies versäumt, diese Bescheinigung zu beschaffen, wird jeder Ersatzanspruch abgelehnt. Die Versicherung der Waren gegen Transportschäden wird nur auf Wunsch des Bestellers und gegen Verrechnung vorgenommen. VvGK berechnet in diesem Falle die ihr entstandenen Kosten, übernimmt aber keine Verantwortung für die Durchführung der Versicherung.
4) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aber insbesondere bei Lieferschwierigkeiten des Herstellers oder in anderen Fällen von höherer Gewalt nicht verbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzug bzw. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist erst nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig.
5) Teillieferungen, Mehr- und Minderlieferungen sind zulässig.
6) Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferern, Fälle der höheren Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahme und Ausschuss eines wichtigen Arbeitsstückes, Einschränkung der Energieversorgung sowie der verspätete Eingang wesentlicher Rohstoffe befreien die Firma VvGK von der Einhaltung der Lieferfristen. Er ist aber verpflichtet, sich im besonderen Maße nach Wegfall sich um eine rasche Lieferung zu bemühen. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Falle objektiver Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurück zutreten. VvGK ist berechtigt, die bestellten Waren auf Kosten des Bestellers und für dessen Rechnung und Gefahr anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um länger als eine Woche verzögert wird. 

III. Preise und Zahlungsbedingungen  

1) Die Preise gelten ab Betrieb oder Niederlassung der Firma VvGK ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden gesondert berechnet. Die Verpackung wird nicht zurück genommen, es sei denn, es handelt sich um Paletten, die Eigentum des Auftragnehmers sind.
2) Treten nach dem Ablauf von drei Monaten ab Auftragsbestätigung Material-, Preis-, Lohn- und Gehaltserhöhungen ein oder werden Steuern und Abgaben erhöht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ihre Preise entsprechend anzugleichen. Anzahlungen und Vorausleistungen haben keinen Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Preis verrechnet.
3) Rechnungen unter € 1000,-- Warenwert sind im Versandhandel per Nachnahme bei Lieferung zu begleichen sowie alle Erstlieferungen und Lieferungen bis zu € 1000,-- Warenwert.
4) Alle übrigen Lieferungen sind nach Erhalt der Faktura netto zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die hälfte der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung, und den Rest nach erfolgter Lieferung anzufordern.
5) Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr für Protest. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Wechseln abzulehnen. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zu berechnen.
6) Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen den Auftragnehmer ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück zutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma VvGK zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten verwendet.
7) Die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art sind unzulässig. 

IV. Eigentumsvorbehalt  

1) Alle Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Zinsen und Kosten unter Eigentumsvorbehalt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers.

2) Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern. Pfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm jedoch untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte hat der Besteller den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden an den Auftragnehmer ab. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zugeben und den Auftragnehmer die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wird dadurch nicht ausgeschlossen. 

V. Gewährleistungsansprüche  

1) Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Empfang der Ware    schriftlich gerügt werden. Maßabweichungen und Farbabweichungen sind unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Ist die Ware infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, sie nach ihrer Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann auch Herabsetzung der Vergütung verlangt werden. Ware, die weder  be- oder verarbeitet worden ist, kann nicht beanstandet werden. Beanstandete Ware ist dem Auftragnehmer unverzüglich vorzulegen.
2)  Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur raschen Nachbesserung geben, soweit ihre Haftung nicht ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer haftet für Mängel nur bis zur Höhe der ab dem Tage der Lieferung gültigen Herstellungskosten bzw. bis zu dem Einkaufspreis, zu dem die entsprechende Warte nachweisbar neu hergestellt bzw. eingekauft werden kann.
3) Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Erhalte der Ware. Schadenersatzansprüche bleiben beschränkt auf den Fall des groben Verschuldens oder Vorsatz. 

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand  

Beiderseitiger Erfüllungsort ist Naumburg. Gerichtsstand ist Naumburg. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Auf Rechtsgeschäft ist das deutsche Recht anzuwenden. 

VII. Sonstige Bestimmungen  

1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, von der uns zur Veredlung übergebenen Ware, roh- und/oder fertig ausgerüstete Handproben als vertraulich zu behandelnde Belege zu entnehmen. Zur Prüfung der Rohware vor der Verarbeitung ist der Auftragnehmer verpflichtet.
2) Der Auftraggeber akzeptiert als Ausschussware 5 % von der gesamten Charge. Wir werden uns bemühen, den Anteil an Ausschuss so gering als möglich zu halten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen des Angebotes behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind dem Auftragnehmer, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf dessen Verlangen unverzüglich zurück zugeben.
3) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.Bsp. Maße, sind nur annährend maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Auftragnehmer behält sich technische Änderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert wird. Farben können sich von der Darstellung am Bildschirm, dem Papierausdruck und der Muster-Matter unterscheiden.
4) Diesen Geschäftsbedingungen kann binnen drei Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen werden. Der Auftrag gilt in diesem Falle als nicht erteilt.
5) Der Auftraggeber bestätigt durch die Auftragserteilung, dass von ihm beigestellte Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken- oder Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werden dürfen, insbesondere, dass die hierfür allenfalls erforderlichen Zustimmungen Dritter vorliegen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer von ihr gefertigte Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken- oder Firmenzeichen, etc., in Prospekten, Anzeigen, Internet, etc. nach Bedarf veröffentlicht. Der Auftraggeber versichert des weiteren, dass er den Auftragnehmer aufgrund der Verwendung beigestellter Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Markenzeichen, Firmenzeichen oder Schriftzüge nicht urheberrechtlich belangen wird bzw. Dass er den Auftragnehmer, für den Fall, dass Dritte gegen diese urheberrechtlichen Verletzungen geltend machen, schad- und klaglos gehalten wird.

Haftungsausschluß    

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Verbindlichkeit des Angebotes besteht erst mit Vertragsabschlusses in Schriftform und Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Keine Haftung für Druck- / Schreibfehler.

2. Verweise und Links
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